Anzeige einer Veranstaltung bzw. Zusammenkunft bei der Bezirksbehörde

Für alle Veranstaltungen gilt eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, sofern die Zuschaueranzahl mehr als 10 Personen umfasst. Diese Anzeige ist spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung an die Behörde zu übermitteln. Eine Vorlage eines Präventionskonzeptes bedarf es in diesem Fall nicht.

Bei einer Zuschaueranzahl von mehr als 50 Personen ist eine Bewilligung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzuholen. Der Behörde steht sodann eine 3wöchige Entscheidungsfrist zu. In diesem Fall ist eine Anzeige selbstverständlich nicht erforderlich. Der zuständigen Behörde ist auf Verlangen ein Präventionskonzept vorzulegen.

Nachfolgend der Link zur BH Kirchdorf:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Formular/Gesundheit

31.05.2021 12:13