Bauvorhaben Anzeigepflicht - Bewilligungspflicht

Da immer wieder offensichtlich konsenslos errichtete Zu-, Um- und Neubauten in Form von Gartenhütten, Wintergärten und Carports sowie Einfriedungen nicht gemeldet werden, dürfen wir seitens der Baubehörde wieder darauf hinweisen, das Gartenhütten, Carports und Wintergärten anzeigepflichtige Bauvorhaben sind, die unter bestimmten Voraussetzungen zum bewilligungspflichtigen Bauvorhaben werden können, und dann auch Nachbarrechte betreffen. Bitte nehmen Sie vor jedem beabsichtigten Bauvorhaben Kontakt mit der Bauabteilung auf. Dabei kann auf unbürokratischem und schnellem Weg geklärt werden, ob die geplante Baumaßnahme der Bewilligungs- oder Anzeigepflicht unterliegt oder ob es sich um ein bewilligungs- und anzeigefreies Bauvorhaben handelt.

Zu den anzeigepflichtigen Bauvorhaben nach § 25 OÖ. Bauordnung zählen u.a.:

·       Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden oder Gebäudeteilen.

·       Größere Renovierung, sonstige Änderung oder Instandsetzung von Gebäuden.

·       Gartenhütten und Nebengebäude mit einer Fläche bis zu 15m².

·       Carports bzw. freistehende oder angebaute, nicht allseits umschlossene Schutzdächer mit einer bebauten Fläche bis zu 35m².

·       Verglasung von Balkonen und Logien.

·       Schwimmteiche und sonstige Wasserbecken (größer als 35m², tiefer als 1,5m)

·       Wintergärten

·       Dachraumausbau

·       Hauskanalanlagen – Auch die Neuerrichtung bzw. Änderung der Heizungsanlage ist bekannt zu geben und ein Abnahmebefund vorzulegen.

·       Bauten und Anlagen an öffentlichen Straßen (Zäune oder Einfriedungen, etc.) innerhalb eines Bereiches von 8 Metern neben dem Straßenrand dürfen nur mit Zustimmung der Straßenverwaltung errichtet werden.

Hingewiesen wird, dass erst nach Vorliegen einer schriftlichen Erledigung durch die Baubehörde bzw. nach Vorliegen eines rechtskräftigen Baubewilligungsbescheides mit der Ausführung eines Baues bzw. einer baulichen Anlage begonnen werden darf. Bei Nichtbeachtung ist mit einer Anzeige (Verwaltungsstrafverfahren) zu rechnen!

30.08.2016 09:40