Heizkostenzuschuss

In den letzten Jahren wurde der Heizkostenzuschuss vom Amt der OÖ Landesregierung immer wieder gewährt und die Gemeinden konnten diesen Zuschuss entweder direkt oder auf ein jeweiliges Konto der Antragsteller überweisen. Jedes Jahr ändert sich auch die Einkommensobergrenze und der Auszahlungsbetrag. Die Zuschüsse werden meist in den Monaten ab Jänner bis spätestens Ende April ausbezahlt. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Gemeindeamt Rosenau am Hengstpaß. Bei Erhalt der Richtlinien für den Zuschuss vom Amt der OÖ Landesregierung, wird von der Gemeinde Rosenau eine gesonderte Information an die Bürger ausgesendet.