Kalbungszuschuss

Mit 01. Jänner 2011 wurde der Kalbungszuschuss durch den Gemeinderat beschlossen. 

Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich im Nachhinein. Als Nachweis für die Kalbgeburten muss im Gemeindeamt eine Bestätigung der AMA bzw. des Zuchtverbandes vorgelegt werden. 

Die Züchter werden aufgefordert, bis spätestens 28. Februar j.J. den Nachweis über die Kalbgeburten vom Vorjahr im Gemeindeamt vorzulegen, damit der Zuschuss von

€ 5,00 je Kalbgeburt ausbezahlt werden kann.